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Über unseren Verein

Geschichte

Vom Heimat- und Kulturverein wurde erstmals Ende des 19. Jahrhunderts berichtet, als die Stadt Scheinfeld die Pflege der vierzeiligen Lindenallee dem Verschönerungsverein übergab. Die damalige Kreisstadt im Steigerwald mit ihren schönen Fachwerkhäusern und dem Schloss Schwarzenberg war bei „Sommerfrischlern“ sehr beliebt.

Vor dem Zweiten Weltkrieg engagierte sich der Verein sehr stark im Fremdenverkehr, um Gäste der umliegenden Großstädte nach Scheinfeld einzuladen. Mit dem Bau des Freibades im Jahre 1931 konnte Scheinfeld als eine der wenigen Städte des Landkreises ihren Bürgern und Gästen das Baden ermöglichen. Das Bad an der Stadtmühle wurde vom Fremdenverkehrsverein Scheinfeld gebaut, unterhalten und betrieben.

1972 errichtete der Verkehrsverein den Trimm-dich-Pfad unterhalb des Klosters, der heute noch als Gesundheitspfad besteht. Zur Förderung des Fremdenverkehrs wurden in den achtziger Jahren die Wanderwege neu beschildert. Momentan verlaufen fünf Hauptwanderwege und zwei Rundwanderwege durch Scheinfeld.

Im Jahre 2001 definierte der Verein die Ziele neu auf Kultur, Kunst und Heimatliebe und änderte den Namen auf Heimat- und Kulturverein Scheinfeld Stadt und Land. Mit Veranstaltungen und Vorträgen wurde unter anderem die Zeit des Nationalsozialismus aufgearbeitet. Die Preisträger des „Scheinfelder Lindwurms“, Scheinfelds Kulturpreis, werden von uns ebenso ausgesucht und seit Jahren feierlich geehrt.

Kontakt

1. Vorsitzende: Tanja Jordan
E-Mail: info@heimat-und-kultur.de

Mitgliedschaft und Spenden

Wenn Sie sich als Mitglied in unserem Verein engagieren möchten, schreiben oder sprechen Sie uns einfach an. Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt bei 12 €. Unser Beitrittsformular finden Sie hier (PDF, 28 KB).

Sie können unsere Aktivitäten auch durch Spenden unterstützen. Beim Heimat- und Kulturverein Scheinfeld handelt es sich um einen eingetragenen Verein mit gemeinnützigen Zwecken:

  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung der Heimatpflege

Der Verein ist berechtigt Zuwendungsbestätigungen für Geld- und Sachspenden auszustellen (§50 Abs. 1 EStDV).